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   OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99   

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https://dejure.org/2000,4560
OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99 (https://dejure.org/2000,4560)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.02.2000 - 9 U 143/99 (https://dejure.org/2000,4560)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 9 U 143/99 (https://dejure.org/2000,4560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlehensvertrag; Anfechtung; Schadensersatz; C.i.c.; Gefälschte Unterlagen

  • Judicialis

    ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § ... 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 278; ; BGB § 123; ; BGB § 124; ; BGB § 123 Abs. 2; ; BGB § 166; ; HWiG § 1; ; HWiG § 5 Abs. 2; ; VerbrKrG § 7; ; VerbrKrG § 3 Abs. 3 Nr. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlehensvertrag - Anfechtung - Verschulden bei Vertragsschluss - gefälschte Unterlagen - Unkenntnis des Darlehensnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 123 Abs. 1, §§ 166, 278, 607; HWiG §§ 1, 5; VerbrKrG § 3 Abs. 2, § 7
    Zur Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Schuldbeitritt eines geschäftsführenden Gesellschafters

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2000, 1942
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99
    Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Umständen mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGH WM 96, 315).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99
    Grundsätzlich ist eine kreditgebender Bank, die sich auf diese Rolle beschränkt, nicht verpflichtet, ihre Kreditnehmer hinsichtlich des vorgesehenen Verwendungszwecks der Kreditmittel zu belehren und insoweit über Projektrisiken aufzuklären (BGH WM 92, 216; WM 92, 901; OLG Stuttgart ZIP 99, 529; OLG Hamm WM 98, 1230; WM 99, 1056; OLG Braunschweig WM 98, 1223; Assmann/Schütze/von Heymann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., § 6, Rn. 133; von Heymann NJW 99, 1577, 1583; allgem. Auffassung).
  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99
    Das Landgericht hat zudem bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass die Kreditprüfung durch eine Bank anhand der vom Kreditinteressenten eingereichten Unterlagen ausschließlich im eigenen Interesse der Bank erfolgt, nicht aber in Erfüllung einer entsprechenden Verpflichtung dem Kreditinteressenten gegenüber (BGH NJW 92, 1820; NJW 98, 305).
  • BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91

    Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99
    Grundsätzlich ist eine kreditgebender Bank, die sich auf diese Rolle beschränkt, nicht verpflichtet, ihre Kreditnehmer hinsichtlich des vorgesehenen Verwendungszwecks der Kreditmittel zu belehren und insoweit über Projektrisiken aufzuklären (BGH WM 92, 216; WM 92, 901; OLG Stuttgart ZIP 99, 529; OLG Hamm WM 98, 1230; WM 99, 1056; OLG Braunschweig WM 98, 1223; Assmann/Schütze/von Heymann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., § 6, Rn. 133; von Heymann NJW 99, 1577, 1583; allgem. Auffassung).
  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 25/97

    Drittbezogenheit der Prüfungspflichten einer Bank im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99
    Das Landgericht hat zudem bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass die Kreditprüfung durch eine Bank anhand der vom Kreditinteressenten eingereichten Unterlagen ausschließlich im eigenen Interesse der Bank erfolgt, nicht aber in Erfüllung einer entsprechenden Verpflichtung dem Kreditinteressenten gegenüber (BGH NJW 92, 1820; NJW 98, 305).
  • OLG Braunschweig, 13.02.1997 - 2 U 117/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Unzulässigkeit von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99
    Grundsätzlich ist eine kreditgebender Bank, die sich auf diese Rolle beschränkt, nicht verpflichtet, ihre Kreditnehmer hinsichtlich des vorgesehenen Verwendungszwecks der Kreditmittel zu belehren und insoweit über Projektrisiken aufzuklären (BGH WM 92, 216; WM 92, 901; OLG Stuttgart ZIP 99, 529; OLG Hamm WM 98, 1230; WM 99, 1056; OLG Braunschweig WM 98, 1223; Assmann/Schütze/von Heymann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., § 6, Rn. 133; von Heymann NJW 99, 1577, 1583; allgem. Auffassung).
  • OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99
    Grundsätzlich ist eine kreditgebender Bank, die sich auf diese Rolle beschränkt, nicht verpflichtet, ihre Kreditnehmer hinsichtlich des vorgesehenen Verwendungszwecks der Kreditmittel zu belehren und insoweit über Projektrisiken aufzuklären (BGH WM 92, 216; WM 92, 901; OLG Stuttgart ZIP 99, 529; OLG Hamm WM 98, 1230; WM 99, 1056; OLG Braunschweig WM 98, 1223; Assmann/Schütze/von Heymann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., § 6, Rn. 133; von Heymann NJW 99, 1577, 1583; allgem. Auffassung).
  • OLG Köln, 20.12.2002 - 13 W 51/02
    Denn weder das Ausfüllen des Selbstauskunftsformulars oder der Darlehensunterlagen noch sonstige Aushilfs- oder Botentätigkeiten des Anlagevermittlers stellen eine Erfüllung von Pflichten dar, die der finanzierenden Bank gegenüber dem Kreditnehmer obliegen (OLG Braunschweig WM 1998, 1223, 1229; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2138; OLG Stuttgart WM 2000, 1942).
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